Schützen Sie sich gegen hohe Zahnarztkosten!
Schöne Zähne kosten Sie einfach nur ein Lächeln. Es sei denn, Sie verlassen sich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Vermeiden Sie unnötige Zuzahlungen und setzen Sie auf eine günstige Zahnzusatzversicherung! Vergleich & Tarifinfos in unserem Rechner:
Zahnzusatzversicherung Vergleich: Wechseln & Sparen!
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann ein Lied davon singen. Während die Beiträge nahezu jährlich steigen, sinken die Leistungen in fast identischem Umfang. Folglich erhält man mit jeder neuerlichen Gesundheitsreform weniger Leistung für mehr Kosten. Die private Zahnzusatzversicherung ist dabei nur ein Beispiel für zusätzliche Absicherungen, die bares Geld sparen können. Auch für andere medizinische Leistungen kann bei Bedarf eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Jedoch zählt die Zahnzusatzversicherung zu den Zusatzversicherungen, die für die meisten der gesetzlich Versicherten eine hohe Einsparung erbringen.
Beispiel für die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
An einem kleinen Beispiel lässt sich schnell erkennen, wie sinnvoll eine Zahnzusatzversicherung sein kann. So ist es sinnvoll, wenigstens zwei Mal pro Jahr die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch zu nehmen. Sofern hierbei keine Auffälligkeiten zu sehen sind, werden auch keine Kosten auf den Patienten zukommen. Wird jedoch eine Behandlung nötig, zahlt er erst einmal die zehn Euro Praxisgebühr. Von dieser kann auch die Zahnzusatzversicherung nicht befreien.
Wer allerdings zwei Mal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lässt, die durchaus zu empfehlen ist, der muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Die durchschnittlichen Kosten für diesen Eingriff belaufen sich auf 50 bis 60 Euro. Bei zwei Zahnreinigungen jährlich sind das schon 100 bis 120 Euro. Diese werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen, von der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen nicht.
Großes Einsparpotenzial bei Zahnersatz
Noch deutlicher wird das Einsparpotenzial beim Zahnersatz. Grundsätzlich leistet die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Dieser bemisst sich nach den Kosten für eine sehr einfache und standardmäßige Behandlung. Diese ist aber ästhetisch nicht immer so aufgestellt, dass sie den eigenen Anforderungen entspricht. Deshalb entscheiden sich viele Patienten für eine kostenintensivere Lösung. Dabei bleiben sie allerdings auf einem noch höheren eigenen Kostenanteil sitzen. Denn egal, welche Behandlung letztlich durchgeführt wird, die gesetzliche Kasse zahlt lediglich den Festzuschuss.
Während der Eigenanteil bei der regulären Behandlung vielleicht noch zu verschmerzen ist, kann es bei einem besseren Zahnersatz zu Mehrkosten in Höhe von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro kommen. Auch diese werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen. Denn hier kommt es auf die tatsächlichen Kosten und nicht auf eine reguläre Behandlung an.
Leistungen im Vergleich: Zahnzusatzversicherung
Bevor man sich jedoch entschließt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sollte man die Leistungen vergleichen. Je nach Versicherer können nämlich unterschiedlich lange Wartezeiten oder andere Bedingungen in den Verträgen enthalten sein. Deshalb ist ein Zahnzusatzversicherung Vergleich unverzichtbar.
Dieser gibt Aufschluss darauf, ob die Versicherung eine Wartezeit vorsieht. So ist es üblich, dass innerhalb der ersten Monate nach Abschluss der Police noch keine Kosten für den Zahnersatz übernommen werden. Damit wollen sich die Versicherer davor schützen, dass der Zahnersatz bereits geplant ist und nur für diesen die Versicherung abgeschlossen wird. Darüber hinaus bietet ein Vergleich Zahnzusatzversicherung die Möglichkeit, die Kosten der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen.
Denn auch im Bezug auf die Beitragshöhe ergeben sich bei der Zahnzusatzversicherung teils erhebliche Unterschiede. Durch einen entsprechenden Zahnzusatzversicherung Vergleich kann man hier wiederum bares Geld sparen. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass es üblich ist, bestehende Zahnerkrankungen abzufragen. Die Versicherung kann dann sehr kranke Patienten genauso ablehnen.
